11.06.2026
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 10.06.2026 den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (BT-Drs. 21/6002) gebilligt. Dieser gleicht laut Koalition der Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5529), die der Bundestag am 24.04.2026 beschlossen hatte, der aber am 13.05.2026 im Bundesrat gestoppt wurde.
Allerdings umfasse der nun eingebrachte Gesetzentwurf nicht mehr die ursprünglich vorgesehen steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bezahlen hätten können sollen. Der neue Gesetzentwurf werde am 11.06.2026 in erster Lesung behandelt.
Außerdem hat der Finanzausschuss am 10.06.2026 noch eine Änderung vorgenommen, die laut Antragsbegründung auch Prämienzahlungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen der Länder oder Leistungen unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei stellen soll. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (BT-Drs. 21/1974) hatte der Bundestag bereits Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei gestellt.
Der Bundestag soll den Gesetzentwurf am Abend des 11.06.2026 in zweiter und dritter Lesung beraten. Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Deutscher Bundestag, PM vom 10.06.2026