29.05.2026
Das Bundeskabinett hat Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Damit sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt soll künftig bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau gelten. Dadurch soll der Wohnungsbau rechtlich Priorität genießen. Außerdem wird laut BMWSB in das Raumordnungsordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen: Dort soll künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen wird.
Um Planungsverfahren zu verkürzen und nachvollziehbarer zu gestalten, sollen die Kommunen künftig digitale Instrumente einsetzen müssen, nämlich den einheitlichen Standard XPlanung für den medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Zukunft digital stattfinden und einstufig durchgeführt werden können. Über eine Verfahrensampel sollen Bürger sich laufend über den Stand des Verfahrens informieren können.
Mit den Änderungen sollen auch Umweltprüfungen schneller werden: Vertiefte Umweltprüfungen sollen künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch tatsächlich erforderlich sind. Und: Auch wenn eine vertiefte Umweltprüfung nötig ist, soll sie nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren erfolgen kann.
Damit Kommunen sich besser gegen Starkregen oder Hitzewellen wappnen können, soll es ihnen ermöglicht werden, im gesamten Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen.
Den Kommunen will das Kabinett außerdem mehr Möglichkeiten geben, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an solchen Immobilien soll erleichtert werden. Die Kommunen sollen künftig außerdem einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen, das heißt den Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten können. Bei extremem Missbrauch soll es künftig die Möglichkeit zur Enteignung geben.
Neue Vorgaben für die Raumplanung sollen den gestiegenen Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung tragen. Sie fordern die Raumplanung auf, künftig auch für Risiken und Krisensituationen vorausschauend zu planen – vom Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.
Aktuell ist es schwierig, Einrichtungen der Feuerwehren und Rettungsdienste in bestehenden Siedlungsbereichen auszubauen, weil die Grundstücke oft zu klein sind. Im Außenbereich seien sie derzeit nur ausnahmsweise zulässig. Das soll jetzt geändert werden. Kommunen sollen den optimalen Standort für Feuer- und Rettungswachen wählen können, um alle Einsatzorte schnell zu erreichen.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, PM vom 27.05.2026