13.05.2026
Ab sofort können Mindeststeuer-Berichte (GloBE Information Return, GIR) über zwei Wege an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden, nämlich über die Massendatenschnittstelle DIP (Digitaler Posteingang) und über das BZSt online.portal via Massendaten-XML-Upload-Formular.
Das BZSt rät, vor der Übermittlung von Echtdaten die Schemavalidität und Regelkonformität in der Testumgebung zu prüfen. Die finale Bereitstellung der Testumgebung erfolge in Kürze und werde separat bekannt gegeben.
Außerdem weist das Amt darauf hin, dass bei der Übermittlung von Echtdaten über die Massendatenschnittstelle DIP im dip-Header beim Element dip:application code der Wert "PILLAR_II" (nicht "GIR") zu verwenden ist. Das Kommunikationshandbuch zum GIR werde dahingehend zeitnah aktualisiert.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 28.0.2026