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07.05.2026

Ermittlungen wegen Propalästina-Protesten: Irin verliert EU-Freizügigkeit nicht

Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hatte einer irischen Staatsangehörigen wegen der Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten ihr Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin entzogen. Das war rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden hat.

Die Irin lebt seit 2022 in Deutschland. 2024 und 2025 führte die Staatsanwaltschaft Berlin mehrere Ermittlungsverfahren gegen sie. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, propalästinensische Parolen verwendet, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben und an der Besetzung des Präsidiumsgebäudes der Freien Universität (FU) Berlin beteiligt gewesen zu sein. Im März 2025 stellte das LEA den Verlust der Freizügigkeit der Irin fest und drohte ihr die Abschiebung nach Irland an.

Der dagegen gerichtete Eilantrag der Frau hatte Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungsverfahren gegen die Irin inzwischen eingestellt.

Das VG Berlin hat der Klage stattgegeben. Von der Irin gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus. Sie sei nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Die Ermittlungen gegen sie seien eingestellt, Anklage sei nicht erhoben worden. Dass die Irin tatsächlich in strafbarer Weise an der Besetzung der FU beteiligt gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können. Im Übrigen sei ohnehin nur wegen Verstößen im Bereich der einfachen Kriminalität ermittelt worden.

Auch unabhängig von Straftaten habe das LEA nicht darlegen können, dass von der Irin eine hinreichend schwere und tatsächliche Gefährdung ausginge, die den Verlust ihrer Freizügigkeit als EU-Bürgerin rechtfertigen würde.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 06.05.2026, VG 21 K 158/24, nicht rechtskräftig