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09.02.2026

Dänemark und Slowakei: Müssen Verpflichtungen zur Übermittlung von Zolldaten einhalten

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Dänemark und die Slowakei zu richten. Diese Länder seien ihrer Verpflichtung, Zolldaten über das SURV3-System an die Kommission zu übermitteln, nicht nachgekommen.

Die Mitgliedstaaten müssten 57 standardisierte Datenelemente betreffend Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen, die sie aus ihren nationalen Systemen extrahieren, über SURV3 an die Kommission übermitteln, teilt die Kommission mit. Dies solle eine einheitliche Anwendung des EU-Zollrechts gewährleisten und dazu beitragen, die Handelsströme zu überwachen, Betrug zu verhindern und zollpolitische Entscheidungen auf EU-Ebene zu unterstützen.

Dänemark und die Slowakei übermittelten indes nur einen reduzierten Datensatz und verwendeten weiterhin veraltete Formate, kritisiert die Kommission. Das beeinträchtige die Fähigkeit der Kommission, die Handelsströme in der EU zu überwachen und die einheitliche Anwendung der EU-Zollvorschriften zu gewährleisten.

Wie aus den über SURV3 gemeldeten Daten hervorgehe, hielten die beiden Mitgliedstaaten die Anforderungen trotz der zwischen Mai, Juni und Juli 2025 ergangenen Aufforderungsschreiben noch immer nicht vollständig ein. Die Kommission habe daher beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Dänemark und die Slowakei zu richten, die nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssten. Andernfalls könne die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Europäische Kommission, PM vom 30.01.2026